Viele Versicherungsnehmer stoßen bei der Beendigung ihrer Lebens- oder Rentenversicherung auf ein wiederkehrendes Problem: Die von der Versicherung ausgezahlten Beträge erscheinen niedrig, lassen sich aber auf den ersten Blick nur schwer einordnen.
Nicht selten greifen Betroffene zu Beispielrechnungen oder Online-Rechnern, um sich ein Bild davon zu machen, was ihnen möglicherweise zusteht. Vor Gericht reichen solche Ansätze jedoch regelmäßig nicht aus.
Was können Versicherte tun, wenn sie sich eine aussichtsreiche Durchsetzung ihrer Ansprüche wünschen? Schauen wir zunächst auf ein BGH-Urteil, das Verbraucher zugleich stärkt und neue Hürden aufbaut.
Spätestens mit seinem Urteil vom 29. April 2020 (Az. IV ZR 5/19) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass Versicherungsnehmer weitergehende Ansprüche zwar geltend machen können, diese jedoch konkret, nachvollziehbar und belastbar darlegen müssen.
Die bloße Vermutung, der Rückkaufswert sei zu niedrig, genügt nicht. Was soll man als Verbraucher davon halten?
Die Anforderungen der Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof hat in den vergangenen Jahren immer wieder betont, dass Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast für ihre Ansprüche tragen. Wer mehr verlangt als das, was der Versicherer freiwillig auszahlt, muss darlegen können, worauf sich dieser Anspruch stützt und wie er sich rechnerisch ergibt.
Damit ist nicht gemeint, dass Versicherungsnehmer jede einzelne Rechenoperation der Versicherung kennen müssen. Erwartet wird jedoch eine substanzielle Auseinandersetzung mit der konkreten Abrechnung. Es muss erkennbar werden, an welcher Stelle die Berechnung des Versicherers von einer rechtlich zulässigen Berechnung abweicht und warum dies zu einem anderen Ergebnis führt.
Nur wie soll der durchschnittliche Versicherte das leisten? Er kennt die Bilanzen der Versicherungen nicht und er kann erst recht nicht nachweisen, wie die Versicherungen rechnen. Erste Lösung: Eine Beispielrechnung soll eigene Ansprüche nachweisen.
Warum Beispielrechnungen nicht überzeugen
Beispielrechnungen haben einen offensichtlichen Vorteil: Sie sind leicht zugänglich und vermitteln ein erstes Gefühl dafür, dass ein anderes Ergebnis möglich sein könnte. Gerade diese Vereinfachung ist jedoch ihr grundlegendes Problem.
Solche Rechnungen beruhen auf pauschalen Annahmen. Sie abstrahieren von der individuellen Kostenstruktur des Vertrags, von der konkreten Überschussverwendung und von den bilanziellen Annahmen des jeweiligen Versicherers. Vor Gericht bleibt damit offen, weshalb gerade diese Rechnung zutreffend sein soll.
Richterinnen und Richter stehen dann vor der Frage, wie sie zwischen der detaillierten Abrechnung des Versicherers und einer vereinfachten Modellrechnung entscheiden sollen. Ohne eine belastbare Verbindung zur tatsächlichen Berechnungspraxis fehlt die Grundlage für eine rechtliche Würdigung.
Was Gerichte tatsächlich prüfen
Gerichte überprüfen keine wirtschaftliche Angemessenheit im Allgemeinen, sondern konkrete Anspruchsgrundlagen. Entscheidend ist daher nicht allein das Ergebnis einer Berechnung, sondern deren Herleitung.
Eine Berechnung muss reproduzierbar sein, an den konkreten Vertrag anknüpfen und in sich widerspruchsfrei sein. Nur dann kann das Gericht prüfen, ob die behauptete Abweichung tatsächlich besteht und rechtlich relevant ist. Rechnungen, die lediglich alternative Szenarien darstellen, ohne die Berechnung des Versicherers systematisch offenzulegen, bleiben in diesem Punkt angreifbar.
Ein finanzmathematisches Gutachten setzt genau an dieser Stelle an. Es rekonstruiert zunächst die Berechnung des Versicherers und macht deren Annahmen und Rechenschritte transparent. Erst darauf aufbauend wird eine alternative Berechnung entwickelt, die sich an den rechtlichen Vorgaben orientiert.
Der Unterschied zu Beispielrechnungen liegt weniger im Rechenaufwand als in der methodischen Herangehensweise. Ein Gutachten stellt den Zusammenhang zwischen Vertrag, Abrechnung und Anspruch her. Es übersetzt finanzmathematische Ergebnisse in eine Form, die juristisch überprüfbar ist.
Einordnung
In der Praxis scheitert die Durchsetzung weitergehender Ansprüche häufig nicht an der rechtlichen Möglichkeit, sondern an der fehlenden Darlegung. Ohne eine belastbare Berechnung bleibt ein Anspruch abstrakt. Erst durch eine nachvollziehbare Rekonstruktion der Versichererrechnung wird er justiziabel.
Quellen:
BGH, Urteil vom 29.04.2020 – IV ZR 5/19 https://openjur.de/u/2200829.html
