Haben Sie bei der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung zu viel Kapitalertragsteuer gezahlt?

Lassen Sie es analysieren.

In der Regel führen Versicherungen bei der Auszahlung nach Ablauf oder Kündigung automatisch Kapitalertragsteuer an das Finanzamt ab. Was dabei oftmals übersehen wird:

Die Steuer darf nicht auf den gesamten Auszahlungsbetrag erhoben werden, sondern nur auf den tatsächlichen Gewinn und unter bestimmten Voraussetzungen sogar nur anteilig oder gar nicht.

Ein genauer Blick lohnt sich daher fast immer. Denn nicht selten wird zu viel Steuer einbehalten, die Ihnen eigentlich zusteht.

Wir prüfen Ihren Vertrag strukturiert und nachvollziehbar und zeigen Ihnen klar, ob und in welcher Höhe Handlungsbedarf besteht.

Haben Sie bei der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung zu viel Kapitalertragsteuer gezahlt?

Lassen Sie es analysieren.

In der Regel führen Versicherungen bei der Auszahlung nach Ablauf oder Kündigung automatisch Kapitalertragsteuer an das Finanzamt ab. Was dabei oftmals übersehen wird:

Die Steuer darf nicht auf den gesamten Auszahlungsbetrag erhoben werden, sondern nur auf den tatsächlichen Gewinn und unter bestimmten Voraussetzungen sogar nur anteilig oder gar nicht.

Ein genauer Blick lohnt sich daher fast immer. Denn nicht selten wird zu viel Steuer einbehalten, die Ihnen eigentlich zusteht.

Wir prüfen Ihren Vertrag strukturiert und nachvollziehbar und zeigen Ihnen klar, ob und in welcher Höhe Handlungsbedarf besteht.

Wann sich eine Prüfung lohnt

Keine Kapitalertragssteuer

Es sollte keine oder eine reduzierte Kapitalertragsteuer anfallen:

 

  • Ihr Vertrag wurde vor 2005 abgeschlossen und lief mindestens 12 Jahre
  • Sie haben mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt
  • Die Auszahlung erfolgte regulär oder nach langer Laufzeit
  • Sie haben bei neueren Verträgen die 12-Jahres- und Altersgrenze (60/62 Jahre) erfüllt
  • Es liegt ein klassischer Versicherungsvertrag mit echtem Todesfallschutz vor

Zu hoch bezahlte Kapitalertragssteuer

Hinweise darauf, dass zu viel Steuer einbehalten wurde

 

  • Die Steuer wurde scheinbar auf den gesamten Auszahlungsbetrag berechnet
  • Die einbehaltene Steuer liegt auffällig nahe bei 25 % der Auszahlungssumme
  • Ihre eingezahlten Beiträge wurden in der Abrechnung nicht klar berücksichtigt
  • Es wird keine nachvollziehbare Bemessungsgrundlage ausgewiesen
  • Die Abrechnung ist stark vereinfacht („Auszahlung – Steuer – Restbetrag“)

2 Beispiele:

Keine Kapitalertragssteuer

Der Vertrag erfüllt alle Kriterien, nach denen er steuerfrei behandelt werden sollte. Dennoch wurde Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag abgeführt.

Es wurden hier 22.833,22€ abgeführt.

Zu hohe Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer wurde hier nahezu auf die einbezahlten Beiträge gerechnet, nicht vom erwirtschafteten Gewinn.

Es wurden hier 1.829,35€ abgeführt.

Warum nicht einfach über die Steuererklärung korrigieren?

Oft wird argumentiert, dass zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer im Rahmen der Steuererklärung automatisch korrigiert wird. Das ist grundsätzlich möglich, greift in der Praxis aber häufig zu kurz.

Zum einen fehlt Ihnen das Geld in der Zwischenzeit. Wird zu viel Steuer einbehalten, steht Ihnen ein Teil Ihres Kapitals oft erst Monate oder sogar Jahre später wieder zur Verfügung. In dieser Zeit können Sie weder darüber verfügen noch es sinnvoll investieren.

Zum anderen werden fehlerhafte Abrechnungen nicht immer erkannt. Viele Steuerpflichtige verlassen sich auf die Angaben der Versicherung, sodass zu viel gezahlte Steuer teilweise dauerhaft bestehen bleibt.

Eine frühzeitige und strukturierte Prüfung schafft hier Klarheit und stellt sicher, dass Sie über Ihr Kapital zum richtigen Zeitpunkt verfügen können.

Warum nicht einfach über die Steuererklärung korrigieren?

Oft wird argumentiert, dass zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer im Rahmen der Steuererklärung automatisch korrigiert wird. Das ist grundsätzlich möglich, greift in der Praxis aber häufig zu kurz.

Zum einen fehlt Ihnen das Geld in der Zwischenzeit. Wird zu viel Steuer einbehalten, steht Ihnen ein Teil Ihres Kapitals oft erst Monate oder sogar Jahre später wieder zur Verfügung. In dieser Zeit können Sie weder darüber verfügen noch es sinnvoll investieren.

Zum anderen werden fehlerhafte Abrechnungen nicht immer erkannt. Viele Steuerpflichtige verlassen sich auf die Angaben der Versicherung, sodass zu viel gezahlte Steuer teilweise dauerhaft bestehen bleibt.

Eine frühzeitige und strukturierte Prüfung schafft hier Klarheit und stellt sicher, dass Sie über Ihr Kapital zum richtigen Zeitpunkt verfügen können.

Wie läuft die Analyse ab?

Wenn Sie Ihre Situation besser verstehen und eine fundierte Grundlage für eigene Entscheidungen schaffen möchten, nutzen Sie unseren unverbindlichen Prüfungsservice. Nach Erhalt aller relevanten Unterlagen erhalten Sie eine nachvollziehbare Ersteinschätzung innerhalb von 72 Stunden.

1. Schritt:
Übermittlung Ihrer Vertragsunterlagen

Sie senden uns Ihre relevanten Vertragsdaten zu:

  • Versicherungsschein
  • Abrechnungsschreiben Ihrer Versicherung

Optional: weitere vorhandene Vertragsunterlagen, die eine detailliertere Analyse unterstützen können

2. Schritt:
Erstellung Ihrer individuellen Analyse

Nach Zahlung der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 99,- € inkl. MwSt. prüfen wir Ihre Unterlagen sorgfältig.

Ihre persönliche Analyse erhalten Sie anschließend innerhalb von 3 Werktagen.

Mögliche Folgen:

Nach Abschluss der Analyse können Sie die Ergebnisse mit Ihrem Anwalt oder Steuerberater besprechen und auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen festlegen und eine Zurückzahlung der Kapitalertragssteuer oder Auszahlung des einbehaltenen Gewinns, den Sie offensichtlich versteuert haben, anstoßen.

Lassen Sie Ihren Vertrag analysieren.

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